Veggie-Leitsätze gehen in Revision!

Sicher habt ihr schon von den "Leitsätzen für Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" gehört. Nein?

Habt ihr euch dann schon gefragt, warum viele Alternativen zu Fleisch so komische Namen haben? Diese sind oft ziemlich umständlich, lang und kompliziert. Aber warum eigentlich?

Genau dafür sind die oben genannten Leitsätze verantwortlich: Wenn es nach uns geht, soll das aber nicht so bleiben. Da wir mit dieser Auffassung nicht alleine sind, haben sich Hersteller, Verbände und Verbraucher zusammengeschlossen, um so eine Änderung dieser Leitsätze zu bewirken. Hierfür wurde ein Revisionsantrag eingereicht. Das würde nicht nur uns, sondern auch euch das Leben leichter machen.

Gerade erreichte uns die Meldung, dass dieser Revisionsantrag angenommen wurde. Juhu! Darum möchten wir die Pressemitteilung mit euch teilen:

Veggie-Leitsätze gehen in Revision!

Revisionsantrag der Hersteller wurde angenommen

Ein Zusammenschluss von Herstellern veganer und vegetarischer Produkte, sowie Verbände der Lebensmittelbranche und Verbraucher, spricht sich für eine Änderung der „Leitsätze für Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ aus. Dem vorausgegangen war Anfang November 2019 ein Änderungsantrag bei der deutschen Lebensmittelbuchkommission (DLMBK). Anlass waren die aus Herstellersicht nicht umsetzbare Bewertung sensorischer Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprung, sowie die sich aus dem prägenden Leitsatz ergebenden sperrigen Bezeichnungen für Alternativprodukte.

Der Revisionsantrag wurde von der Deutschen Lebensmittelbuchkommission angenommen. Darüber wurde am 9.März 2020 schriftlich informiert. Nun erarbeiten Handel und Hersteller, in Abstimmung mit dem AöL, ProVeg, EcoVeg, dem Lebensmittelverband und dem Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) einen Vorschlag zur Diskussion im zuständigen DLMBK-Fachausschuss. Leitsätze sollen grundsätzlich den Verbraucher vor Täuschung schützen, nicht prägend in bestehende Verkehrsauffassungen eingreifen und möglichst einfach anwendbar sein. Ziel ist es, einen Vorschlag für den Prozess gemäß DLMBK-Geschäftsordnung zur nächsten Präsidiumssitzung der DLMBK vorzustellen.

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